Praxis für Beratung, Coaching, Supervision und Psychotherapie
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fahreignungs-seminar

Das Fahreignungsseminar nach §4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme im Rahmen des deutschen Fahreignungs-Bewertungssystems. Es ersetzt seit dem 1. Mai 2014 im Zuge der Reform des Punktesystems das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer sowie die verkehrspsychologische Beratung. Mit diesen Maßnahmen konnten bis zum 30. April 2014 Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden. http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahreignungsseminar.html?nn=79532

 

Wenn der Punktestand eines Inhabers einer Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister vier oder fünf Punkte erreicht, so ist der Betroffene durch die zuständige Behörde zu ermahnen, beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten ist er zu verwarnen. Dabei ist er jeweils auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann, um sein Verkehrsverhalten zu verbessern. (...)

Bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden, wobei diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

 

Der verkehrspsychologische Teil wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Sitzungen. In der ersten Sitzung soll das Verhalten des Teilnehmers analysiert werden, das zu den Verstößen führt, und es sollen Lösungsstrategien entwickelt werden. Als Hausaufgabe zwischen den Sitzungen soll das eigene Verkehrsverhalten kritisch beobachtet und die erarbeiteten Lösungsstrategien erprobt werden. In der zweiten Sitzung, die frühestens drei Wochen nach der ersten durchgeführt werden darf, werden die Erfahrungen der Selbstbeobachtung besprochen sowie die erarbeiteten Lösungsstrategien verfestigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__42.html

 

Ich bin als Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nach §4a Abs. 3 StVG zur Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme berechtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4a.html

 

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